Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2843
OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03 (https://dejure.org/2003,2843)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2003 - 15 W 78/03 (https://dejure.org/2003,2843)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 15 W 78/03 (https://dejure.org/2003,2843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Erbverzichtsvertrages; Uneheliche Kinder als Erben; Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich; Zusammenhang zwischen Volljährigkeitsalter und Mindestalter des nicht ehelichen Kindes für die Geltendmachung des vorzeitigen Erbausgleichs

  • Judicialis

    BGB § 1934 d a.F.; ; EGBGB Art. 227 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1934d [a.F.]; EGBGB Art. 227 Abs. 1
    Vereinbarung über einen vorzeitigen Erbausgleich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Erbausgleich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 157
  • FamRZ 2004, 1065
  • Rpfleger 2004, 165
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 24.05.1972 - BT-Drs VI/3450
    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
    Die Bundesregierung hatte in Artikel 1 unter Ziffer 11 ihres Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (BT-Drucks. VI/3450 S. 2, 9) noch vorgesehen, auch in § 1934 d BGB den Zeitpunkt, von dem an das nichteheliche Kind den vorzeitigen Erbausgleich verlangen konnte, von 21 Jahren auf das neue Volljährigkeitsalter von 18 Jahren zu senken.

    Hiergegen hatte sich der Bundesrat mit der Begründung ausgesprochen, die Möglichkeit, einen vorzeitigen Erbausgleich schon mit 18 Jahren zu fordern, würde darauf hinauslaufen, dass er in der Mehrzahl der Fälle vor dem Eintritt in das Berufsleben verlangt werden könnte, womit der Sinn dieser Einrichtung verfehlt würde, weil die Zahlung nicht als Starthilfe für den Beruf verwendet, sondern häufig verschleudert würde (BT-Drucks. VI/3450 S. 31, 32 und 7/117, S. 31 f).

  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84

    Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
    Nach § 1934 d Abs. 1 BGB a.F. war ein nichteheliches Kind, welches das 21., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hatte, berechtigt, von seinem Vater an Stelle des Erbersatzanspruchs einen vorzeitigen Erbausgleich in Geld zu verlangen, um den nichtehelichen Kindern die Möglichkeit des Ausgleichs eines den ehelichen Kindern gegenüber bestehenden generellen Lebensdefizits zu geben (vgl. BGH FamRZ 1986, 259, 261).
  • Drs-Bund, 09.05.1969 - BT-Drs V/4179
    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03
    Dabei war der Gesetzgeber von der Erwägung ausgegangen, dass es für das Kind oft wertvoller und auch richtiger ist, in der Zeit, in der es sein Berufsleben beginnt oder eine Ehe gründet, eine Starthilfe zu bekommen (vgl. Bericht des Rechtsausschusses zu Nr. 82 BT-Drucks. V/4179).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4389
OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00 (https://dejure.org/2003,4389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2003 - 2 Wx 44/00 (https://dejure.org/2003,4389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - 2 Wx 44/00 (https://dejure.org/2003,4389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nutzung des Teileigentums als Laden; Unzumutbare Beeinträchtigung durch Nutzung; Bestimmung von Inhalt und Umfang der Nutzungsbeschränkung; Vereinbarkeit der Zubereitung kalter und warmer Speisen mit der Gebrauchsbestimmung "Laden"

  • Judicialis

    WEG § 8; ; WEG § ... 7; ; WEG § 7 Abs. 3; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 14 Nr. 2; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 45; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 1004; ; ZPO § 101

  • prewest.de PDF

    §§ 10, 15 WEG
    Laden - Feinkostgeschäft mit Lunchverkauf

  • rechtsportal.de

    Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im Sondereigentum stehender und in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichneter Räume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter: Laden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 770
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
    Die Vorinstanzen haben den in der Teilungserklärung enthaltenen Begriff "Laden" zutreffend als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 15 Abs. 1,10 Abs. 2 WEG aufgefasst (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78; ZMR 93, 427; ZMR 2000, 53 und 775; OLG Düsseldorf ZMR 93, 122; OLG Schleswig WuM 2000, 318; HansOLG ZMR 2002, 455), die durch die Eintragung im Grundbuch dinglichen Charakter erhält und damit Inhalt und die durch die Rechte der übrigen Miteigentümer gemäß § 7 WEG sich ergebende Beschränkung des Eigentums der Antragsgegnerin bestimmt.

    Wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung und ständigen Rechtsprechung zugrundegelegt hat, ist dabei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie dieser sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 "Tages-Cafe"; HansOLG MDR 1998, 1156; ZMR 2002, 455); außerhalb der Entragung liegende Umstände dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht ferner der Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin als Laden eine Nutzungsbeschränkung dahingehend entnommen, dass keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr stört oder beeinträchtigt als ein Laden (vgl. BayObLGZ 1983 a.a.O.; ZMR 1993, 427; OLG Schleswig WuM 2000, 318, HansOLG ZMR 2002, 455).

    Anders als in der Entscheidung des Senat vom 26. Februar 2002 (ZMR 2002, 455) sind weder andere Gaststätten in der Wohnanlage vorhanden noch die Geruchsemissionen gering.

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
    Durch die Zubereitung der warmen Speisen unterscheide sich der von der Mieterin der Antragsgegnerin geführte Gewerbebetrieb auch von einem "Tages-Cafe", das unter Umständen während der üblichen Ladenöffnungszeiten in einem Laden zugelassen werden könne (BayObLGZ 1983, 73, 79).

    Die Vorinstanzen haben den in der Teilungserklärung enthaltenen Begriff "Laden" zutreffend als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 15 Abs. 1,10 Abs. 2 WEG aufgefasst (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78; ZMR 93, 427; ZMR 2000, 53 und 775; OLG Düsseldorf ZMR 93, 122; OLG Schleswig WuM 2000, 318; HansOLG ZMR 2002, 455), die durch die Eintragung im Grundbuch dinglichen Charakter erhält und damit Inhalt und die durch die Rechte der übrigen Miteigentümer gemäß § 7 WEG sich ergebende Beschränkung des Eigentums der Antragsgegnerin bestimmt.

    Wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung und ständigen Rechtsprechung zugrundegelegt hat, ist dabei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie dieser sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 "Tages-Cafe"; HansOLG MDR 1998, 1156; ZMR 2002, 455); außerhalb der Entragung liegende Umstände dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.

  • OLG Schleswig, 29.03.2000 - 2 W 7/00

    Festlegung der Nutzungsart in der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
    Die Vorinstanzen haben den in der Teilungserklärung enthaltenen Begriff "Laden" zutreffend als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 15 Abs. 1,10 Abs. 2 WEG aufgefasst (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78; ZMR 93, 427; ZMR 2000, 53 und 775; OLG Düsseldorf ZMR 93, 122; OLG Schleswig WuM 2000, 318; HansOLG ZMR 2002, 455), die durch die Eintragung im Grundbuch dinglichen Charakter erhält und damit Inhalt und die durch die Rechte der übrigen Miteigentümer gemäß § 7 WEG sich ergebende Beschränkung des Eigentums der Antragsgegnerin bestimmt.

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht ferner der Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin als Laden eine Nutzungsbeschränkung dahingehend entnommen, dass keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr stört oder beeinträchtigt als ein Laden (vgl. BayObLGZ 1983 a.a.O.; ZMR 1993, 427; OLG Schleswig WuM 2000, 318, HansOLG ZMR 2002, 455).

  • OLG Hamburg, 29.07.1998 - 2 Wx 20/98

    Genehmigung eines Gaststättenbetriebes anhand einer Teilerklärung durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
    Wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung und ständigen Rechtsprechung zugrundegelegt hat, ist dabei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie dieser sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 "Tages-Cafe"; HansOLG MDR 1998, 1156; ZMR 2002, 455); außerhalb der Entragung liegende Umstände dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.

    Ob für die Feststellung, welche Beeinträchtigungen typischerweise von einem Laden zu erwarten sind, ein "Begriffswandel" zu berücksichtigen ist oder ob bei der Auslegung dem zur Zeit der Eintragung in das Grundbuch geltenden Begriffsverständnis maßgebliche Bedeutung zukommt, weil dem auf die Eintragung Vertrauenden nur dann hinreichend Schutz geboten wird, wenn auf den im Zeitpunkt der Eintragung herrschenden Sprachgebrauch sowie auf die damalige Verkehrsübung und Verkehrsauffassung abgestellt wird (so HansOLG MDR 1998, 1156, 1157 m.w.N.), braucht für die Beantwortung der dem Senat im Verfahren der weiteren Beschwerde nur noch vorliegenden Frage der Nutzung auch über den von Amts- und Landgericht noch für zulässig erachteten Gebrauch hinaus nicht vertieft behandelt zu werden.

  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
    Derartige Störungen können nicht nur in einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten liegen, die seitens der Nebenintervenientin hier unstreitig nicht vorgenommen wird, sondern auch in einer stärkeren Belästigung durch Gerüche und Geräusche, die gravierender sind als die, die bei einer typisierenden verallgemeinernden Betrachtungsweise (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1323) von einem Laden ausgehen.
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
    Die Vorinstanzen haben den in der Teilungserklärung enthaltenen Begriff "Laden" zutreffend als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 15 Abs. 1,10 Abs. 2 WEG aufgefasst (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78; ZMR 93, 427; ZMR 2000, 53 und 775; OLG Düsseldorf ZMR 93, 122; OLG Schleswig WuM 2000, 318; HansOLG ZMR 2002, 455), die durch die Eintragung im Grundbuch dinglichen Charakter erhält und damit Inhalt und die durch die Rechte der übrigen Miteigentümer gemäß § 7 WEG sich ergebende Beschränkung des Eigentums der Antragsgegnerin bestimmt.
  • AG München, 26.06.2014 - 483 C 2983/14

    Kein Döner im Laden

    b) Es entspricht der st. Rspr. des BayObLG (val. z.B. BayObLG ,NZM 1999, 80 [81]; 2000, 288 BayObLGZ 2004, 244 = NZM 2004, 949 [950]) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG, NZM 2002, 568 OLG Hamburg , ZMR 2003, 770 OLG Frankfurt a.M., NZM 2004, 950 [951]; OLG Köln, WuM 2005, 71 [73]), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten von der Teilungserklärung abweichenden Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.

    d) Mit der Zweckbestimmung "Laden" ist der Betrieb eines Bistros, einer Pizza-Im- C 2983/14 WEG - Seite 6 - bissstube oder Restaurants grundsätzlich nicht zu vereinbaren ist (LG Hamburg 14.4.10, 318 S 183/09 unter Bezug auf: BayObLG, ZMR 1993, 427 Bärmann-Wenzel, WEG, 12. Auflage, § 13 Rdnr. 29; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Auflage, § 15 Rdnr. 13 a. A. HansOLG, NZM 2002, 612 ZMR 2003, 770 für den Sonderfall, dass das Bistro nicht außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten betrieben wird und davon keine gravierenderen Störungen ausgehen als nach typisierender Betrachtung von einem Laden).

  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des

    Nächstliegend ist vielmehr, dass diese Bezeichnung eine Zweckbestimmung darstellt, auf die sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum jedenfalls insoweit verlassen kann, als keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (KG, a. a. O.; Hanseatisches OLG Hamburg ZMR 2003, 770, Rdnr. 16 nach juris; BayObLG NJW-RR 1986, 317, 318).
  • OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05

    Beschränkung der Nutzung von Teileigentum durch die Bezeichnung als "Laden" im

    Dies schon deshalb nicht, weil Grundrisszeichnungen grundsätzlich nicht den Zweck haben, Vereinbarungen über Nutzungsbeschränkungen zum Ausdruck zu bringen (HansOLG Hamburg ZMR 2003, 770).
  • OLG Hamburg, 04.02.2004 - 2 Wx 99/01

    Wohnungseigentumsgesetz : Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanpruchs

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, wonach dahinstehen kann, ob die Bezeichnung des Teileigentums des Antragsgegners in der Abgeschlossenheitsbescheinigung als "Schlachter" eine die gewerbliche Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG zukommt (BayObLGZ 1983, 73, 78; ZMR 1993, 427; 2000, 53 und 575; HansOLG Hamburg ZMR 2002, 455; 2003, 770, 771), die durch die Eintragung ins Grundbuch dinglichen Charakter enthält und damit den Inhalt und die - durch die Rechte der übrigen Miteigentümer gem. § 7 WEG sich ergebende - Beschränkung des Eigentums des Antragsgegners bestimmt.
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 170/04

    Beeinträchtigungen durch Spielothek

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951; OLG Köln WuM 2005, 71/73), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
  • LG Dresden, 25.02.2009 - 2 S 407/08

    Verbindliche Gebrauchsbeschränkung durch Aufteilungsplan

    Bei der Auslegung des Begriffs "Café" ist darauf abzustellen, welche Bedeutung sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt; sich außerhalb der Eintragung ergebende Umstände sind nur zu berücksichtigen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 770 ff).
  • LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18

    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

    Umstände außerhalb des Grundbuchs dürfen nur herangezogen werden, wenn sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil vom 17. März 1967 - V ZR 63/64; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98; Beschluss vom 04. Dezember 2014 - V ZB 7/13; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14; Urteil vom 09. Dezember 2016 - V ZR 84/16; Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Mai 2003 - 2 Wx 44/00; LG München I, Beschluss vom 06. Juli 2016 - 1 S 4188/16 WEG).
  • AG Offenbach, 06.02.2014 - 325 C 24/13

    WEG - bauliche Veränderung bei Einbau einer Klimaanlage

    Nach der ständigen Rechtsprechung (OLG Frankfurt NZM 2004, 950, 951; OLG Köln WuM 2005, 71/73; OLG Hamburg ZMR 2003, 770) ist für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, das heißt verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen.
  • LG Freiburg, 11.02.2005 - 2 O 451/04

    Wohnungseigentumsanlage: Abwehranspruch gegen die Nutzung vermieteter

    Die so beschriebene Nutzungsmöglichkeit der Eigentumswohnung im 2. OG stellt eine einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i.S. der §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG dar (Hanseatisches OLG Hamburg ZMR 2003 770; BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2003, BayObLGR 2003 335; OLG Hamm, OLGR Hamm 1999, 181; Kammergericht Berlin OLGZ 1987, 406).
  • AG München, 06.10.2009 - 483 C 663/09

    Eine Spielothek ist kein Lokal...

    Es entspricht der st. Rspr. des BavObLG (vgl. z.B. BayObLG, NZM 1999, 80 [81]; 2000, 288: BayObLGZ 2004, 244 = NZM 2004, 949 [950]) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG. NZM 2002, 568; OLG Hamburg, ZMR 2003, 770; OLG Frankfurr a.M.. NZM 2004, 950 [951]; OLG Köln, WuM 2005.71 [73]), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
  • BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04

    Beeinträchtigung durch Imbissstube anstelle eines Ladens

  • LG Hamburg, 14.04.2010 - 318 S 183/09
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.02.2004 - 14 U 1830/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2939
OLG Dresden, 03.02.2004 - 14 U 1830/03 (https://dejure.org/2004,2939)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.02.2004 - 14 U 1830/03 (https://dejure.org/2004,2939)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 14 U 1830/03 (https://dejure.org/2004,2939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsmäßige Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch den Inhaber einer Inkassoerlaubnis; Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter als für das Inkassounternehmen verbotene gerichtliche Forderungseinziehung; Rechtsberatungsgesetz als Schutz der ...

  • zvi-online.de

    RBerG Art. 1 § 1; UWG § 1; InsO § 174
    Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren durch Inkassounternehmen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5; ; InsO § 174 Abs. 1 S. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Inkassounternehmen; Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren - Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz ?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 922
  • MDR 2004, 1132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Dresden, 18.09.2003 - 44 O 208/03

    Vereinbarkeit einer geschäftsmäßigen Anmeldung fremder Forderungen im

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2004 - 14 U 1830/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 18.09.2003 - Az.: 44 O 208/03 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Dresden, Aktenzeichen 44 O 0208/03, vom 18.09.2003 wird aufgehoben.

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2004 - 14 U 1830/03
    Es beruht weiter auf dem Interesse, die Rechtspflege vor einer Beeinträchtigung ihrer Abläufe zu schützen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1192 ff.; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. Aufl., Art. 1 § 1 Rnrn. 16 ff. m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2004 - 14 U 1830/03
    Der Insolvenzverwalter ist kein Organ des Gerichts, sondern Partei kraft Amtes, d.h. selbstständig handelndes amtliches Organ zur Durchführung des Insolvenzverfahrens (BGHZ 44, 1, 4).
  • LG Bremen, 23.01.2001 - 2 T 1078/00

    Antragstellung auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch ein

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2004 - 14 U 1830/03
    Seit der durch das zweite Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vom 17.12.1997 (BGBl. I, Seite 3039) mit Wirkung ab 01.01.1999 begründeten Zuständigkeit für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 899 ff. ZPO sind Inkassounternehmen nach wohl herrschender Meinung auch befugt, dem Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Einleitung dieses Verfahrens zu erteilen (Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Rn. 116 ff. m.w.N.; Caliebe NJW 2000, 1623; LG Bremen MDR 2001, 351 f.; AG Hamburg mit zustimmender Anmerkung Behr, JurBüro 2000, 663 ff. jeweils m.w.N.; a.A. z.B. LG Wuppertal DGVZ 2000, 39 f.; LG Frankfurt Rpfleger 2000, 558).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2000 - 13 T 128/00
    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2004 - 14 U 1830/03
    Seit der durch das zweite Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vom 17.12.1997 (BGBl. I, Seite 3039) mit Wirkung ab 01.01.1999 begründeten Zuständigkeit für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 899 ff. ZPO sind Inkassounternehmen nach wohl herrschender Meinung auch befugt, dem Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Einleitung dieses Verfahrens zu erteilen (Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Rn. 116 ff. m.w.N.; Caliebe NJW 2000, 1623; LG Bremen MDR 2001, 351 f.; AG Hamburg mit zustimmender Anmerkung Behr, JurBüro 2000, 663 ff. jeweils m.w.N.; a.A. z.B. LG Wuppertal DGVZ 2000, 39 f.; LG Frankfurt Rpfleger 2000, 558).
  • KG, 02.06.1987 - 7 U 107/87
    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2004 - 14 U 1830/03
    Hinzu kommt, dass der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, fehlerhafte Anmeldungen zu prüfen und - erforderlichenfalls - die Beteiligten auf Mängel hinzuweisen (BAG ZIP 1987, 1199).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.2003 - 19 U 166/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11166
OLG Köln, 09.05.2003 - 19 U 166/02 (https://dejure.org/2003,11166)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.2003 - 19 U 166/02 (https://dejure.org/2003,11166)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 19 U 166/02 (https://dejure.org/2003,11166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkauf und Einbau von Hardware und Software; Bindung des Berufungsgerichts an Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts; Verzug eines Unternehmers mit der Neuerstellung einer EDV-Anlage; Anforderungen an den Inhalt einer Rücktrittserklärung

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 326 Abs. 1 a. F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 626 Abs. 1 (a.F.)
    Rechte des Bestellers einer Betriebs-Software bei Überschreitung festgelegter Termine

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 10.03.2006 - 19 U 160/05

    Mängelrüge bei Erstellung und Anpassung von Computerprogrammen

    Mit der wirksamen Geltendmachung der Rechte aus § 326 Abs. 1 BGB a.F. sind sämtliche wechselseitigen Erfüllungsansprüche aus dem Vertragsverhältnis erloschen (vgl. Senat in CR 2004, 331, 332).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.04.2003 - 14 U 86/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26628
OLG Frankfurt, 08.04.2003 - 14 U 86/02 (https://dejure.org/2003,26628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.04.2003 - 14 U 86/02 (https://dejure.org/2003,26628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. April 2003 - 14 U 86/02 (https://dejure.org/2003,26628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schnüre für Viehtrieb gespannt - Mountainbiker purzelt über die blaue Absperrung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht eines Landwirts bei Absperrung eines Waldweges zum Viehtrieb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.01.1998 - 19 U 109/97

    Verkehrssicherungspflichten - Radfahrer bekommen bei einem Sturz selten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2003 - 14 U 86/02
    Der Beklagte musste deshalb für diesen Einsatz die Schnüre nicht mit Warnfähnchen oder Plastikstreifen versehen oder gar weiß-rote Ketten verwenden, wie dies das OLG Köln (VersR 1998, 860) annimmt.

    Zwar hat das OLG Köln (VersR 1998, 860) eine solche Verkehrssicherungspflicht angenommen.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 67/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,38962
OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 67/03 (https://dejure.org/2003,38962)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2003 - 6 U 67/03 (https://dejure.org/2003,38962)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 6 U 67/03 (https://dejure.org/2003,38962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 Abs. 1 BGB; § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B
    Berechtigung zur Entziehung eines Auftrags gegenüber dem ersten Auftragnehmer und zur Beauftragung eines anderen Auftragnehmers mit Bauleistungen; Auswirkungen des Fehlens der Abnahme der Werkleistung

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Entziehung eines Auftrags gegenüber dem ersten Auftragnehmer und zur Beauftragung eines anderen Auftragnehmers mit Bauleistungen; Auswirkungen des Fehlens der Abnahme der Werkleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 372/99

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 67/03
    Zwar beruht die Entscheidung des Landgerichts, die Beweiserhebung über Mängel der Arbeiten der Beklagten mit der Begründung abzulehnen, die Klägerin könne sich nach Treu und Glauben auf diese nicht mehr berufen, nachdem sie, ohne das vereinbarte Schiedsgutachten zu ermöglichen, saniert habe, auf einer Rechtsverletzung ( § 513 Abs. 1 Alt. 1 ZPO ), da für den Fall, dass eine Bestimmung im Sinne des Schiedsvertrages nicht mehr getroffen werden kann, § 319 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmt, dass die Bestimmung durch Urteil zu erfolgen hat, wobei grundsätzlich auch die Vertragspartei, die die Nichtdurchführbarkeit der in erster Linie gewollten Bestimmung durch einen Dritten (hier Schiedsgutachten) verursacht hat, auf Leistung klagen kann (BGH NJW 2000, S. 2986 f. [BGH 07.04.2000 - V ZR 36/99] , vgl. auch BGHZ 146, 280 ff. = NJW 2001, 1928 f. [BGH 12.01.2001 - V ZR 372/99] ).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 36/99

    Leistungsbestimmung durch Urteil

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 67/03
    Zwar beruht die Entscheidung des Landgerichts, die Beweiserhebung über Mängel der Arbeiten der Beklagten mit der Begründung abzulehnen, die Klägerin könne sich nach Treu und Glauben auf diese nicht mehr berufen, nachdem sie, ohne das vereinbarte Schiedsgutachten zu ermöglichen, saniert habe, auf einer Rechtsverletzung ( § 513 Abs. 1 Alt. 1 ZPO ), da für den Fall, dass eine Bestimmung im Sinne des Schiedsvertrages nicht mehr getroffen werden kann, § 319 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmt, dass die Bestimmung durch Urteil zu erfolgen hat, wobei grundsätzlich auch die Vertragspartei, die die Nichtdurchführbarkeit der in erster Linie gewollten Bestimmung durch einen Dritten (hier Schiedsgutachten) verursacht hat, auf Leistung klagen kann (BGH NJW 2000, S. 2986 f. [BGH 07.04.2000 - V ZR 36/99] , vgl. auch BGHZ 146, 280 ff. = NJW 2001, 1928 f. [BGH 12.01.2001 - V ZR 372/99] ).
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